Ihre Zeit gehört
der Medizin.
Die Privatabrechnung übernehmen wir — diskret, rechtssicher, seit 1963. Seit Generationen halten wir Chefärzten den Rücken frei. Das Versprechen steht.
Drei Zusagen. Seit Generationen eingehalten.
Was wir einem Chefarzt versprechen, bevor das Mandat beginnt — und was wir danach jeden Monat einlösen.
Wahlleistungsvereinbarung, die hält.
Ihre Vereinbarung wird regelmäßig gegen BGH-Rechtsprechung gespiegelt — damit Honorarrückforderungen Jahre später gar nicht erst durch einen überholten Textbaustein entstehen.
Mahnwesen, das Ihre Patienten behält.
Ihre Wahlleistungspatienten sind oft einflussreiche Persönlichkeiten. Unser Mahnprozess ist mehrstufig, diskret und auf die Arzt-Patienten-Beziehung ausgerichtet.
Feste Gutschrift zum Monatsersten.
Sie wissen am 1. jeden Monats, was auf Ihrem Konto steht. Mit detailliertem Bericht nach Patient, Leistung und Steigerungsfaktor — DATEV-kompatibel.
Fünf Schritte. Einer davon Ihrer.
Sie behandeln. Wir machen den Rest — und halten Sie an jeder Station informiert, wenn Sie informiert werden wollen.
Behandlung
Sie erbringen die Wahlleistung. Dokumentation läuft in Ihrem KIS — wie gewohnt.
Übernahme
Wir übernehmen Ihre Leistungsdaten über PADneXt, HL7 oder auf klassischem Weg.
Liquidation
Rechnungserstellung in Ihrem Namen. GOÄ-konform, mit korrektem Faktor und Begründung.
Einzug
Versand, Zahlungsüberwachung, Mahnwesen — diskret geführt, rechtlich sauber.
Auszahlung
Monatliche Gutschrift auf Ihr Konto, mit vollständigem Transparenz-Export.
„Ihr Schritt ist der erste. Die anderen vier sind unsere.“
Honorar zurückgefordert Jahre später.
Nicht auf unserer Wacht.
Die BGH-Rechtsprechung zur Wahlleistungsvereinbarung entwickelt sich laufend. Ein Textbaustein, der vor fünf Jahren wasserdicht war, kann heute angreifbar sein.
Wir prüfen Ihre Vereinbarung jährlich gegen die aktuelle Rechtsprechung und aktualisieren sie, wo nötig. Sie bekommen die neue Fassung mit einer Zusammenfassung, was sich warum geändert hat.
- Form- und Fristerfordernisse nach § 17 KHEntgG
- Wirksamkeit individueller Aufklärungsklauseln
- Abgrenzung stationär / ambulant / nachstationär
- Stellvertretungsregelung bei Urlaub und Vertretung
- Transparenz der Kostenhöhe gegenüber dem Patienten
- Aktuelle BGH- und OLG-Rechtsprechung
Kürzung ist die Frage.
Begründung ist die Antwort.
Private Krankenversicherer kürzen Faktoren und Ziffern systematisch. Wir vertreten Ihre Honorarforderung — mit Begründung, Widerspruch und, wo nötig, rechtlicher Eskalation.
Begründete Faktoren
Jeder Steigerungsfaktor oberhalb des Regelsatzes bekommt eine individuelle, rechtssichere Begründung. Keine Textbaustein-Beliebigkeit.
Widerspruch gegen Kürzungen
Wir widersprechen systematisch — mit Begründung, nicht mit Standardtext. Erfahrungsgemäß lässt sich ein erheblicher Teil der Kürzungen dadurch nachträglich durchsetzen.
Eskalation, wenn Sie es wollen
Wenn Schriftverkehr nicht reicht, können wir auf Ihren Wunsch mit spezialisierten Anwälten zusammenarbeiten. Sie entscheiden über jeden Schritt — wir zeigen früh, ob der Weg sich lohnt.
Transparenz
Jeder Vorgang ist für Sie einsehbar — Sie sehen, welche Rechnung wann welchen Status hat, ohne nachfragen zu müssen.
Saubere Trennung.
Korrekte Abgabe.
Die Liquidationsabgabe an Ihr Haus ist vertraglich geregelt — und wird gern zum Streitpunkt, wenn Abrechnung und Gehaltsbuchhaltung nicht zusammenpassen.
Wir rechnen die Abgabe nach Ihrem Vertrag automatisch, stellen der Verwaltung den Bericht, und geben Ihnen den Beleg, mit dem Sie jede Nachfrage in 30 Sekunden klären.
Stationäre Wahlleistung
Liquidation in Ihrem Namen, Abgabe an das Haus nach Vertragssatz.
Ambulante Wahlleistung
Separate Rechnungsführung, falls Ihr Vertrag es vorsieht.
Privatambulanz
Eigenständig oder über das Haus — je nach Modell sauber getrennt.
Verwaltungs-Reporting
Monatlicher Bericht an Ihr Haus. Alles nachvollziehbar, GoBD-konform.
Feste Gutschrift.
Transparenter Bericht.
Am 1. jeden Monats wissen Sie, was auf Ihrem Konto steht — mit einem Bericht, der ohne Rückfragen durchgereicht werden kann.
Fixer Auszahlungstermin
Monatliche Gutschrift zum vereinbarten Stichtag. Planbar wie ein Gehalt — nicht wie ein Zahlungseingang.
Detaillierter Bericht
Pro Patient, pro Leistung, pro Steigerungsfaktor. Einsehbar im Dashboard, exportierbar als PDF.
12-Monats-Verlauf
Saisonale Schwankungen, Wachstumstrends, offene Posten — auf einen Blick.
Ihre Patienten sind auch Botschafter
Ihrer Klinik.
Eine unsensible Mahnung an einen Wahlleistungspatienten kostet Reputation — Ihre, und die des Hauses. Wir wissen das seit 60 Jahren.
Unser Mahnwesen ist mehrstufig, persönlich gehalten, und eskaliert nur dort, wo es nachweislich nötig ist. Schwierige Fälle bringen wir vorher bei Ihnen zur Sprache — nicht danach.
Peter Klerks
Geschäftsführer, PVB S. Klerks GmbH
Für Chefärzte gilt ein besonderes Versprechen: eine feste Person, die Ihre Fachabteilung, Ihre Wahlleistungs-Praxis und Ihre Besonderheiten kennt. Nicht aus dem CRM — sondern aus dem Gespräch.
„Seit Generationen halten wir Chefärzten den Rücken frei. Unsere Werkzeuge haben sich verändert. Das Versprechen nicht.“
PVB S. Klerks · seit 1963
Ein Gespräch.
Keine Unterlagen. Keine Erwartung.
30 Minuten, telefonisch oder vor Ort. Vertraulich. Ohne Verpflichtung. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen ehrlich, ob wir der richtige Partner sind.