PVB
Wahlleistung · Chefärztliche Liquidation

Ihre Zeit gehört
der Medizin.

Die Privatabrechnung übernehmen wir — diskret, rechtssicher, seit 1963. Seit Generationen halten wir Chefärzten den Rücken frei. Das Versprechen steht.

Wie wir arbeiten
Unser Selbstverständnis

Drei Zusagen. Seit Generationen eingehalten.

Was wir einem Chefarzt versprechen, bevor das Mandat beginnt — und was wir danach jeden Monat einlösen.

Rechtssicherheit

Wahlleistungsvereinbarung, die hält.

Ihre Vereinbarung wird regelmäßig gegen BGH-Rechtsprechung gespiegelt — damit Honorarrückforderungen Jahre später gar nicht erst durch einen überholten Textbaustein entstehen.

Diskretion

Mahnwesen, das Ihre Patienten behält.

Ihre Wahlleistungspatienten sind oft einflussreiche Persönlichkeiten. Unser Mahnprozess ist mehrstufig, diskret und auf die Arzt-Patienten-Beziehung ausgerichtet.

Planbarkeit

Feste Gutschrift zum Monatsersten.

Sie wissen am 1. jeden Monats, was auf Ihrem Konto steht. Mit detailliertem Bericht nach Patient, Leistung und Steigerungsfaktor — DATEV-kompatibel.

So läuft Ihre Liquidation

Fünf Schritte. Einer davon Ihrer.

Sie behandeln. Wir machen den Rest — und halten Sie an jeder Station informiert, wenn Sie informiert werden wollen.

01

Behandlung

Sie erbringen die Wahlleistung. Dokumentation läuft in Ihrem KIS — wie gewohnt.

02

Übernahme

Wir übernehmen Ihre Leistungsdaten über PADneXt, HL7 oder auf klassischem Weg.

03

Liquidation

Rechnungserstellung in Ihrem Namen. GOÄ-konform, mit korrektem Faktor und Begründung.

04

Einzug

Versand, Zahlungsüberwachung, Mahnwesen — diskret geführt, rechtlich sauber.

05

Auszahlung

Monatliche Gutschrift auf Ihr Konto, mit vollständigem Transparenz-Export.

„Ihr Schritt ist der erste. Die anderen vier sind unsere.“

Wahlleistungsvereinbarung

Honorar zurückgefordert Jahre später.
Nicht auf unserer Wacht.

Die BGH-Rechtsprechung zur Wahlleistungsvereinbarung entwickelt sich laufend. Ein Textbaustein, der vor fünf Jahren wasserdicht war, kann heute angreifbar sein.

Wir prüfen Ihre Vereinbarung jährlich gegen die aktuelle Rechtsprechung und aktualisieren sie, wo nötig. Sie bekommen die neue Fassung mit einer Zusammenfassung, was sich warum geändert hat.

Was wir prüfen
  • Form- und Fristerfordernisse nach § 17 KHEntgG
  • Wirksamkeit individueller Aufklärungsklauseln
  • Abgrenzung stationär / ambulant / nachstationär
  • Stellvertretungsregelung bei Urlaub und Vertretung
  • Transparenz der Kostenhöhe gegenüber dem Patienten
  • Aktuelle BGH- und OLG-Rechtsprechung
Honorardurchsetzung

Kürzung ist die Frage.
Begründung ist die Antwort.

Private Krankenversicherer kürzen Faktoren und Ziffern systematisch. Wir vertreten Ihre Honorarforderung — mit Begründung, Widerspruch und, wo nötig, rechtlicher Eskalation.

Begründete Faktoren

Jeder Steigerungsfaktor oberhalb des Regelsatzes bekommt eine individuelle, rechtssichere Begründung. Keine Textbaustein-Beliebigkeit.

Widerspruch gegen Kürzungen

Wir widersprechen systematisch — mit Begründung, nicht mit Standardtext. Erfahrungsgemäß lässt sich ein erheblicher Teil der Kürzungen dadurch nachträglich durchsetzen.

Eskalation, wenn Sie es wollen

Wenn Schriftverkehr nicht reicht, können wir auf Ihren Wunsch mit spezialisierten Anwälten zusammenarbeiten. Sie entscheiden über jeden Schritt — wir zeigen früh, ob der Weg sich lohnt.

Transparenz

Jeder Vorgang ist für Sie einsehbar — Sie sehen, welche Rechnung wann welchen Status hat, ohne nachfragen zu müssen.

Verhältnis zum Krankenhaus

Saubere Trennung.
Korrekte Abgabe.

Die Liquidationsabgabe an Ihr Haus ist vertraglich geregelt — und wird gern zum Streitpunkt, wenn Abrechnung und Gehaltsbuchhaltung nicht zusammenpassen.

Wir rechnen die Abgabe nach Ihrem Vertrag automatisch, stellen der Verwaltung den Bericht, und geben Ihnen den Beleg, mit dem Sie jede Nachfrage in 30 Sekunden klären.

So trennen wir

Stationäre Wahlleistung

Liquidation in Ihrem Namen, Abgabe an das Haus nach Vertragssatz.

Ambulante Wahlleistung

Separate Rechnungsführung, falls Ihr Vertrag es vorsieht.

Privatambulanz

Eigenständig oder über das Haus — je nach Modell sauber getrennt.

Verwaltungs-Reporting

Monatlicher Bericht an Ihr Haus. Alles nachvollziehbar, GoBD-konform.

Monatliche Abrechnung

Feste Gutschrift.
Transparenter Bericht.

Am 1. jeden Monats wissen Sie, was auf Ihrem Konto steht — mit einem Bericht, der ohne Rückfragen durchgereicht werden kann.

Fixer Auszahlungstermin

Monatliche Gutschrift zum vereinbarten Stichtag. Planbar wie ein Gehalt — nicht wie ein Zahlungseingang.

Detaillierter Bericht

Pro Patient, pro Leistung, pro Steigerungsfaktor. Einsehbar im Dashboard, exportierbar als PDF.

12-Monats-Verlauf

Saisonale Schwankungen, Wachstumstrends, offene Posten — auf einen Blick.

Diskretion

Ihre Patienten sind auch Botschafter
Ihrer Klinik.

Eine unsensible Mahnung an einen Wahlleistungspatienten kostet Reputation — Ihre, und die des Hauses. Wir wissen das seit 60 Jahren.

Unser Mahnwesen ist mehrstufig, persönlich gehalten, und eskaliert nur dort, wo es nachweislich nötig ist. Schwierige Fälle bringen wir vorher bei Ihnen zur Sprache — nicht danach.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Peter Klerks

Geschäftsführer, PVB S. Klerks GmbH

Für Chefärzte gilt ein besonderes Versprechen: eine feste Person, die Ihre Fachabteilung, Ihre Wahlleistungs-Praxis und Ihre Besonderheiten kennt. Nicht aus dem CRM — sondern aus dem Gespräch.

„Seit Generationen halten wir Chefärzten den Rücken frei. Unsere Werkzeuge haben sich verändert. Das Versprechen nicht.“

PVB S. Klerks · seit 1963

Ein Gespräch.
Keine Unterlagen. Keine Erwartung.

30 Minuten, telefonisch oder vor Ort. Vertraulich. Ohne Verpflichtung. Sie schildern Ihre Situation, wir sagen ehrlich, ob wir der richtige Partner sind.

0201 47 20 80
Aus dem Wissen

Privatliquidation, ruhig erklärt.

Drei Beiträge zur GOÄ-Praxis und zu den Datenflüssen — Themen, die Chefärzten in der Privatliquidation regelmäßig begegnen.

Alle Beiträge im Wissen