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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Antworten finden Sie hier. Persönlich beraten wir Sie genauso gerne.

Wer wir sind

Warum erhalte ich Post von PVB statt direkt von meinem Arzt?

Viele privatärztliche Praxen lassen ihre Honorarabrechnung über uns laufen — seit über 60 Jahren. Ihr Arzt erbringt die Behandlung; wir kümmern uns im Anschluss um die Rechnungslegung, die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und das Zahlungsmanagement.

Ihre Behandlungsdaten bleiben dabei vollständig vertraulich. Wir sind vertraglich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden und behandeln Ihre Unterlagen mit der gleichen Sorgfalt wie die Praxis selbst.

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Wie hängen mein Arzt, PVB und ich vertraglich zusammen?

Vertragspartner Ihres Arztes sind Sie persönlich — daraus entsteht der Honoraranspruch. Ihr Arzt hat uns mit der Abrechnung und der anschließenden Einziehung beauftragt. Das bedeutet: Sie zahlen Ihre Rechnung an uns, nicht an die Praxis.

Die ärztliche Leistung selbst bleibt vollständig in der Hand Ihres Arztes. Wir treten ausschließlich kaufmännisch in Erscheinung — als Bindeglied zwischen Praxis, Versicherung und Ihnen.

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Rechnung & Zahlung

Welche Zahlungswege bieten Sie an?

Sie können den Rechnungsbetrag per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto begleichen, ihn bequem per QR-Code mit Ihrer Banking-App einscannen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen — dann ziehen wir den Betrag zum vereinbarten Termin ein.

Eine Bezahlung in der Praxis selbst ist nicht möglich, da der Zahlungsverkehr ausschließlich über uns läuft. Bitte geben Sie bei jeder manuellen Überweisung Ihre Rechnungsnummer im Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zahlung sicher zuordnen können.

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Warum ist ein QR-Code auf meiner Rechnung — und wie bezahle ich damit?

Der QR-Code auf Ihrer Rechnung ist ein GiroCode (auch EPC-QR-Code genannt) — ein europäischer Standard, der alle Daten für eine SEPA-Überweisung kompakt enthält: Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck.

In Ihrer Banking-App finden Sie die passende Funktion meist unter „Foto-Überweisung”, „Überweisung scannen” oder „Rechnung fotografieren”. Kamera kurz auf den Code halten — die App liest alle Felder automatisch ein.

Sie prüfen die übernommenen Daten anschließend nur noch kurz und bestätigen wie bei jeder anderen Überweisung mit Ihrer TAN. Geld bewegt sich erst nach Ihrer Freigabe — der Code übernimmt lediglich das Abtippen.

Falls Ihre Bank den QR-Code nicht erkennt oder die Funktion nicht anbietet, überweisen Sie wie gewohnt manuell. Alle Daten stehen auch in Klartext auf der Rechnung.

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Meine Bank zeigt eine Warnung zum Empfängernamen — was bedeutet das?

Seit dem 9. Oktober 2025 schreibt die europäische SEPA-Verordnung (EU) 2024/886 vor, dass Banken bei Euro-Überweisungen den eingegebenen Empfängernamen mit der IBAN abgleichen (sogenannte Verification of Payee). Vor dem Bestätigen sehen Sie daher eine Rückmeldung, ob Name und Konto zusammenpassen.

Bei Überweisungen an uns lautet der vollständige, beim Bank-Abgleich hinterlegte Empfängername:

Privatärztliches Verrechnungsbüro Siegbert Klerks Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Viele Banken kürzen lange Firmennamen in ihrer Eingabemaske oder zeigen nur eine eingeschränkte Übereinstimmung, sobald Sie eine kürzere Schreibweise wie „PVB Klerks” verwenden. Das ist regelkonform und kein Hinweis auf eine Unstimmigkeit — Sie können die Überweisung in diesem Fall ohne Bedenken ausführen.

Im Zweifel gleichen Sie den Namen gegen die Empfängerangabe auf Ihrer Rechnung ab. Beides muss zusammenpassen. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte vor der Zahlung — wir bestätigen Ihnen den korrekten Empfänger gerne persönlich.

Rückruf vereinbaren
Ich habe eine Zahlungserinnerung erhalten — was nun?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Rechnung bereits beglichen wurde. Falls ja, senden Sie uns einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg) an info@pvb-abrechnungen.de — wir buchen die Zahlung dann manuell zu.

Falls die Rechnung offen ist: Begleichen Sie den Betrag innerhalb der genannten Frist oder melden Sie sich bei uns, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Eine weitere Mahnung verhindern Sie am sichersten, indem Sie sich melden — auch wenn Sie aktuell nicht zahlen können.

Zahlungsnachweis einsenden
Wie sende ich Ihnen einen Zahlungsnachweis?

Senden Sie uns einen Kontoauszug oder Überweisungsbeleg per E-Mail an info@pvb-abrechnungen.de, idealerweise mit Angabe der Rechnungsnummer. Wir prüfen den Eingang und buchen die Zahlung manuell zu. Etwaige laufende Erinnerungen oder Mahnungen werden anschließend gestoppt.

Zahlungsnachweis senden

Wenn es schwierig wird

Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

Ja. Wir vereinbaren mit Ihnen gerne eine Ratenzahlung, die zu Ihrer Situation passt. Senden Sie uns dazu eine kurze formlose Nachricht mit Angabe der Rechnungsnummer und Ihrem Vorschlag (Anzahl der Raten und gewünschter monatlicher Betrag).

Wir prüfen Ihren Vorschlag und melden uns zeitnah zurück. Eine bereits laufende Mahnung wird mit Bestätigung der Ratenzahlung pausiert.

Ratenvorschlag senden
Ich habe eine Mahnung erhalten — wie geht es weiter?

Eine Mahnung ist zunächst eine erneute Erinnerung, dass eine Rechnung noch offen ist. Begleichen Sie den Betrag innerhalb der Mahnfrist oder melden Sie sich bei uns, wenn Sie die Forderung aktuell nicht stemmen können — wir finden gemeinsam eine Lösung, etwa eine Ratenzahlung.

Erst wenn weder Zahlung noch Rückmeldung erfolgen, geht der Vorgang in das nächste Stadium über. Das wird Ihnen vorab klar angekündigt — nicht überraschend. Der schnellste und einfachste Weg ist immer ein kurzer Kontakt mit uns.

Rückruf vereinbaren

Kostenträger & Erstattung

Mein Kostenträger hat die Rechnung gekürzt — muss ich trotzdem zahlen?

Ja. Vertragspartner Ihres Arztes sind Sie — nicht Ihre Versicherung oder Beihilfe. Eine Kürzung der Erstattung berührt unsere Forderung gegen Sie nicht. Den vollen Rechnungsbetrag schulden Sie unabhängig davon, was Ihr Kostenträger erstattet.

Sie können der Erstattungskürzung jedoch widersprechen. Senden Sie uns Ihren Erstattungsbescheid zu — wir prüfen die Begründung und unterstützen Sie auf Wunsch mit einer fachlichen Stellungnahme zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.

Erstattungsbescheid einsenden
Beihilfe und Private Krankenversicherung — in welcher Reihenfolge reiche ich ein?

In der Regel reichen Sie die Rechnung zuerst bei Ihrer Beihilfestelle ein und anschließend, gemeinsam mit dem Beihilfebescheid, bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Die genaue Reihenfolge kann je nach Tarif abweichen — im Zweifel hilft Ihnen Ihre Beihilfestelle oder Ihre PKV direkt weiter.

Wir selbst sind nicht in den Erstattungsweg eingebunden. Bei Rückfragen zur Rechnung selbst — Positionen, Faktoren, Begründungen — sind wir aber jederzeit gerne für Sie da.

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Wahlleistungen und Selbstbeteiligungen — wer trägt was?

Wahlleistungen (etwa Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer) und vereinbarte Selbstbeteiligungen sind grundsätzlich von Ihnen zu tragen — unabhängig von Versicherung und Beihilfe. Was Ihre Versicherung im Einzelfall erstattet, regelt Ihr persönlicher Tarif; hierzu können wir keine Auskunft geben. Die Höhe der ärztlichen Leistung selbst richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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Mein Konto

Wie ändere ich meine Bankverbindung?

Senden Sie uns Ihre neue IBAN schriftlich per E-Mail an info@pvb-abrechnungen.de oder per Post. Bei einem laufenden SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir zusätzlich Ihr unterschriebenes neues Mandat — eine Vorlage dafür schicken wir Ihnen auf Anfrage zu.

Bitte geben Sie bei Ihrer Mitteilung Ihre Patienten- oder Rechnungsnummer mit an, damit wir die Änderung Ihrem Vorgang sicher zuordnen können.

Neue IBAN mitteilen
Wie teile ich Ihnen meine neue Adresse mit?

Senden Sie uns Ihre neue Anschrift per E-Mail an info@pvb-abrechnungen.de. Geben Sie dabei Ihre Patienten- oder Rechnungsnummer und das Datum des Umzugs an. Sobald die Änderung in unseren Unterlagen vermerkt ist, erhalten Sie eine kurze Bestätigung.

Adressänderung melden
Ich habe meine Rechnung verloren — können Sie mir ein Duplikat zusenden?

Ja, selbstverständlich. Über unseren Duplikat-Service können Sie das in wenigen Schritten anfordern — wir benötigen lediglich Ihre Stammdaten und, falls vorhanden, die Rechnungsnummer.

Das Duplikat schicken wir Ihnen postalisch innerhalb von zwei bis drei Werktagen an die hinterlegte Anschrift zu. Eine Adressänderung erfolgt an dieser Stelle bewusst nicht — dafür gibt es einen eigenen Weg (siehe oben).

Ich benötige eine Bescheinigung für meine Steuererklärung.

Für das Finanzamt genügt in der Regel die Originalrechnung gemeinsam mit einem Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg) — eine zusätzliche Bescheinigung von uns ist nicht erforderlich. Sollte Ihre Steuerberatung dennoch einen Sachstand zum Zahlungsverlauf wünschen, stellen wir Ihnen diesen gerne aus. Schreiben Sie uns einfach an info@pvb-abrechnungen.de.

Sachstand anfordern

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